Richtlinien zur Auszahlung des Materialaufwandsersatzes für Studierende der Sommerschulen 2021

Die oben genannten Richtlinien treten mit 3.9.2021 in Kraft und enden mit 31.12.2021.


  1. Vergabekriterien:


    1. Voraussetzung für die Gewährung einer Unterstützung durch die Österreichische Hochschüler_innenschaft ist eine ordentliche oder außerordentlich Mitgliedschaft der studierenden Person bei Antragsstellung bei der Österreichischen Hochschüler_innenschaft.

    2. Auf die Gewährung von Unterstützungen der Österreichischen Hochschüler_innenschaft besteht kein Rechtsanspruch.


  1. Förderansuchen:


    1. Für Förderansuchen auf Unterstützung durch die Österreichischen Hochschüler_innenschaft muss das Antragsformular (https://forms.oeh.ac.at/#6) von den Studierenden ausgefüllt werden.

    2. Ansuchen sind von 3. September 2021 bis spätestens 31. Oktober 2021 einzureichen. Eine Einreichung ist dann erfolgt, wenn sie digital oder postalisch bei der Österreichischen Hochschüler_innenschaft einlangt.

    3. Nur vollständig ausgefüllte Ansuchen können für das weitere Verfahren bearbeitet und berücksichtigt werden. Sollten noch Dokumente oder Informationen fehlen, werden die Studierenden darüber informiert und erhalten die Möglichkeit, diese bis spätestens zum 30. November 2021 nachzureichen, sodass das Ansuchen weiterbearbeitet werden kann. Im Falle einer Nachreichung gilt das Datum des zuletzt eingelangten Dokumentes als Einreichdatum.

    4. Dem Dem Antragsformular gemäß Punkt 1, das jedenfalls den Zeitraum des Ergänzungsunterricht, Schulstandort, Namen, die Anschrift, Matrikelnummer, Kontodaten und Kontaktdaten der antragstellenden Person zu enthalten hat, ist weiters beizulegen:

    1. Pro antragstellende Person ist maximal eine Antragstellung möglich. Hiervon sind Nachreichungen fehlender Dokumente und Informationen bestehender Anträge ausgenommen. 

    2. Alle Antragsteller_innen erhalten dieselbe Fördersumme. Die Fördersumme pro Antrag beträgt 50€.


  1. Verfahren:


    1. Die Anträge werden chronologisch nach Einreichdatum bearbeitet.

    2. Die Entscheidung über ein Ansuchen wird der antragstellenden Person per E-Mail mitgeteilt.

    3. Die antragstellende Person bestätigt am Antragsformular mit eigener Unterschrift oder Handysignatur an Eides statt die Richtigkeit der Angaben.

    4. Sollten Dokumente oder andere Informationen fehlen, wird die antragstellende Person über die im Antragsformular angegebenen Kontaktmöglichkeiten über die Nachreichung dieser Dokumente oder Informationen informiert.

    5. Nach Durchsicht und positiver Prüfung des Antrages erfolgt eine Überweisung der Fördersumme an die angegebene Kontoverbindung.

    6. Durch unwahre Angaben oder auf andere gesetzeswidrige Art erlangte Unterstützungen ist zurückzuzahlen. Zusätzlich verliert die antragsstellende Person die Möglichkeit einer weiteren Antragsstellung.

    7. Nach dem 31. Oktober 2021 eingelangte Ansuchen werden nicht mehr bearbeitet. Davon ausgenommen sind Anträge, die bis zum 30. November 2021 Nachreichungen bedürfen.

    8. Die Verantwortung für die richtlinienkonforme Bearbeitung der Anträge obliegt der Österreichischen Hochschüler_innenschaft.